Viele Unternehmen streben die Reduktion ihres CO2-Fußabdruckes an oder wollen klimaneutral werden. Jetzt können Sie sich bis zu 60 Prozent der Kosten wieder erstatten lassen. Zum 1. November 2021 ist die neue Förderung des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) in Kraft getreten. Im Förderpaket „Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)“ startet der Fördergegenstand „Transformationskonzepte“. Ziel ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung Ihrer Transformation hin zu einer Klimaneutralität zu unterstützen. Was wird gefördert? Gefördert wird die Erstellung eines Transformationskonzeptes. Dieses muss 12 Monate nach der Antragsstellung vorgelegt…
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BAFA Förderung für Biogasanlagen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet derzeit attraktive Fördermöglichkeiten im Bereich Energieeffizienz, die insbesondere für Sie als Biogasanlagenbetreiber eine lukrative Option darstellen. Neben der gezielten Bezuschussung von Einzelmaßnahmen, wird beispielsweise auch die Durchführung eines Energieaudits gefördert. In diesem Rahmen möchten wir Ihnen in Kürze zwei Förderprogramme vorstellen. Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme Mit Modul 1 dieses Programms werden Sie bei der Durchführung einer qualifizierten Energieberatung in Form eines Energieaudits finanziell unterstützt. Während eines Energieaudits identifizieren wir Ihre wesentlichen Energieverbraucher, führen Messungen durch und zeigen Ihnen…
Zweite Runde eines Energieaudits gemäß EDL-G
Seit 2015 ist es gemäß EDL-G für alle Betriebe die nicht der Kategorie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) angehören verpflichtend, mindestens alle vier Jahre ihre energetische Leistung im Rahmen eines Energieaudits gem. DIN EN 1624-1 von einem externen Energieauditor prüfen zu lassen. 2019 steht nun also für die meisten verpflichteten Unternehmen die zweite Auditrunde an. Wichtig ist hierbei zu wissen, dass die Feststellung, ob das Unternehmen gem. EU Definition zu den KMU oder nicht KMU zählt, bereits bis zum Jahresende 2018 vorliegen muss. Per Definition zählt ein Unternehmen als nicht KMU,…
Stichprobenkontrollen der BAFA - die Fristverlängerung endet im April 2016
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kontrolliert nun die Umsetzung der Energieauditpflicht nach Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G), nachdem die Frist bereits am 5. Dezember 2015 abgelaufen ist. Die ersten Unternehmen wurden bereits schriftlich von der Überprüfungsinstanz BAFA zur Nachweisführung aufgefordert. Im Falle einer Kontrolle muss das Unternehmen den Nachweis für das durchgeführte Energieeffizienzsystem oder eben für die Nicht-Betroffenheit erbringen. Sollten Sie betroffen sein und noch keinen Nachweis der Pflichterfüllung vorliegen haben, können Ermessensspielräume genutzt werden: Die Gründe für das Nichtdurchführen des Energieaudits müssen glaubhaft dargelegt werden. Die Bemühungen für eine fristgerechte…
Die Vor-Ort-Energieberatung nach BAFA ist ab jetzt Leistung von der AUDIT GmbH
Wir freuen uns mitteilen zu können, dass wir Ihnen nun auch die geförderte Vor-Ort-Energieberatung von Wohngebäuden anbieten können. In dieser Vor-Ort-Energieberatung wird Ihr Wohngebäude aus energetischer Sicht „durchleuchtet“, um so Energieeinsparpotentiale zu identifizieren und Energiekosten zu senken. Inhalte dieser Beratung sind: Ermittlung des derzeitigen energetischen Zustandes Ihres Gebäudes oder Wohnung Individuelle Analyse von Einsparpotentialen und Formulierung von Maßnahmen zur Verbesserung der energetischen Qualität Ihres Gebäudes Erstellung eines Sanierungskonzeptes inkl. Wirtschaftlichkeitsberechnung, in Form einer Komplettsanierung zu einem kfW-Haus oder eines Sanierungsfahrplans Ergebnisse werden in einem Bericht schriftlich festgehalten Die Förderung erfolgt…
BAFA gewährt Ermessensspielraum bei Fristversäumnis
Für Nicht-KMUs, die nicht fristgerecht (05.12.2015) ein Energieaudit durchgeführt haben bzw. nicht durchführen konnten, gewährt die BAFA einen Aufschub bis Ende April 2016. Laut BMWi ist dies für Unternehmen die letzte Chance, ihrer Auditpflicht nachzukommen und Bußgeldern zu entgehen. Für diesen Fristaufschub muss das Unternehmen jedoch plausibel begründen, warum das Fristversäumnis nicht selbst verschuldet war (Bspw. durch einen Energieberaterengpass). Weiter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Ermessensspielraum seitens der BAFA geringer wird je länger die Frist überschritten wird. Um nicht dem Ermessen der BAFA ausgeliefert zu sein, kann es oftmals…
BAFA Beratungsförderung
Verlängerung der BAFA – Beratungsrichtlinien bis zum 31.12.2015 Wer nur auf „learning by doing“ setzt, zahlt nicht selten hohes Lehrgeld. Schlimmer noch: Informationsdefizite sind die zweithäufigste Ursache für das Aus von Unternehmen. Lebenslanges Lernen heißt das Schlagwort: Es steht für die kontinuierliche Versorgung des Unternehmens und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit aktuellen Informationen, sei es in schriftlicher Form oder als Beratung. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu erhalten. Wir zeigen Ihnen, bei welchen Themen, eine solche Beratung und Entscheidungshilfe besonders hilfreich ist und wie Sie hierbei unterstützt werden…