Glossar


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Energie Erneuerbare Energien Klima Qualität Umwelt

 

Glossar Energie

Besondere Ausgleichsregelung (BesAR)
DIN EN 16247-1
EEG-Umlage
Energieaudit
Energieleistungskennzahl (engl.: Energy Perfomance Indicator, EnPI)
Energiemanagementsystem (EMS)
ISO 50001
Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV)

 

Besondere Ausgleichsregelung (BesAR)

Gemäß der Besonderen Ausgleichsregelung nach §§ 63 ff. EEG 2021 können stromkostenintensive Unternehmen (und weitere Berechtigte) eine Begrenzung der EEG-Umlage beantragen. Dies soll dazu dienen, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu erhalten.

 

DIN EN 16247-1

Vollständige Bezeichnung Deutschland: DIN EN ISO 16247-1 Energieaudits – Teil 1: Allgemeine Anforderungen.
Die europäische Norm DIN EN 16247-1 definiert Eigenschaften und Anforderungen eines qualitativ guten Energieaudits und beschreibt den Ablauf und die Verpflichtungen des Energieauditprozesses.
Seit 2015 ist ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 für alle Organisationen, die nicht zu kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) zählen, verpflichtend und muss in einem vierjährigen Rhythmus wiederholt werden. Darüber hinaus können stromintensive Unternehmen den Auditbericht als Nachweis im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung nutzen und einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage stellen.
siehe auch: Energieaudit

 

EEG-Umlage

Produzenten von erneuerbaren Energien bekommen eine fixe Vergütung pro eingespeister kWh, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Liegt der aktuelle Strompreis an der Strombörse unter diesem Betrag, wird die Differenz durch die Netzbetreiber ausgeglichen. Diese legen die entstandenen Kosten auf die Stromverbraucher um, die sogenannte EEG-Umlage. Sie ist im Erneuerbare-Energien-Gesetzt (EEG) festgelegt.
Besonders energieintensive Unternehmen können gemäß der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) einen Antrag auf Ermäßigung der Kosten stellen.

 

Energieaudit

Ein Energieaudit ist eine systematische Analyse der Energieeinsätze und Energieflüsse in Ihrem Unternehmen. Im Rahmen des Audits werden energetische Schwachstellen aufgedeckt und konkrete Optimierungspotentiale aufgezeigt. Ziel ist es, die Energiekosten zu reduzieren und die Effizienz im Unternehmen zu steigern.
siehe auch: DIN EN 16247-1

 

Energieleistungskennzahl (engl.: Energy Perfomance Indicator, EnPI)

Energieleistungskennzahlen können durch die Verknüpfung von absoluten Kennzahlen wie Primärenergieverbrauch oder Energiekosten mit einer anderen absoluten Größe wie beispielsweise dem Umsatz oder der Anzahl der Mitarbeiter.
Energieleistungskennzahlen sind von großer Bedeutung für das Energiemanagement, um Vergleiche anzustellen und Erfolge zu kontrollieren. Daher schreibt die ISO 50001 die Ermittlung von EnPIs für Unternehmen, welche mit einem Energiemanagementsystem arbeiten, vor.
Die häufigste Kennzahl in der Praxis ist der spezifische Energieverbrauch, d.h. der Gesamtenergieverbrauch im Verhältnis zu beispielsweise der Gebäudefläche oder der Anzahl produzierter Einheiten.

 

Energiemanagementsystem (EMS)

Das Hauptziel eines Energiemanagementsystems besteht darin, die Leistung und die Energieeffizienz kontinuierlich zu verbessern und Möglichkeiten zur Energieeinsparung zu ermitteln. Es werden Systeme und Prozesse zum Monitoring etabliert, welche eine kontinuierliche Verbesserung der Prozessabläufe ermöglichen und eine Kalkulationsgrundlage für betriebswirtschaftliche Entscheidungen bieten.
Ein konsequentes Energiemanagement hilft Organisationen, ungenutzte Energieeffizienzpotentiale zu realisieren. Sie profitieren von Kosteneinsparungen und leisten einen wesentlichen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz, zum Beispiel durch die dauerhafte Reduktion von CO2-Emissionen. Das Unternehmen kann Einsparpotentiale und Wettbewerbsvorteile identifizieren. Darüber hinaus kann ein enormer Imagegewinn für das Unternehmen erzielt werden.
siehe auch: ISO 50001

 

ISO 50001

Vollständige Bezeichnung Deutschland: DIN EN ISO 50001 Energiemanagementsysteme – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung.
Die ISO 50001 ist eine weltweit gültige Norm, die Unterstützung bei der Einführung und dem Ausbau eines systematischen Energiemanagements für Unternehmen bietet. Mithilfe eines Energiemanagementsystems haben Unternehmen Ihre Energieströme und Verbräuche stets im Blick und können ungenutzte Potentiale aufdecken.
Grundsätzlich freiwillig, ist die Einführung eines Energiemanagementsystems bei großen Unternehmen Voraussetzung für die Rückerstattung von Strom- und Energiesteuern über die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV).
siehe auch: Energiemanagementsystem

 

Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV)

Vollständige Bezeichnung: Verordnung über Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen.
Die SpaEfV des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie regelt Steuerentlastungen für energieintensive Unternehmen. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der entrichteten Strom- und Energiesteuern zurückerhalten. Voraussetzung ist der Nachweis eines betrieblichen Energie- oder Umweltmanagements, etwa durch ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1.
KMU können stattdessen ein vereinfachtes Managementsystem, das sogenannte Alternative System, nutzen. Dabei werden eingesetzte Energieträger sowie energieverbrauchende Geräte erfasst und analysiert. Hieraus werden mögliche Einsparpotentiale ermittelt und bewertet. Schlussendlich erfolgt eine Rückkopplung der Ergebnisse mit der Geschäftsführung.

 

Glossar Erneuerbare Energien

Erneuerbare Energie
Ökostrom
RED II
REDcert
Regenerative Energie
SURE-System

 

Erneuerbare Energie

Erneuerbare Energie oder regenerative Energie ist Energie, die aus erneuerbaren Ressourcen gewonnen wird, die sich auf natürliche Weise innerhalb eines angemessenen Zeitraums erneuern (gemessen an der menschlichen Lebensspanne). Dazu gehören Quellen wie Sonnenlicht, Wind, Regen, Gezeiten, Wellen und Erdwärme. Diese alternativen Energiequellen stehen im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen, die viel schneller verbraucht werden, als sie nachwachsen.

 

Ökostrom

auch: Grünstrom, Naturstrom
Unter Ökostrom versteht man Strom, der zu 100% aus erneuerbaren Ressourcen erzeugt wurde. Der Begriff Ökostrom ist nicht rechtlich geschützt und bezieht sich daher selten auf die physische Quelle des real bezogenen Stroms. Stromanbieter müssen für den verkauften Ökostrom sogenannte Herkunftsnachweise erwerben, mit denen sie belegen, wie und wo der Strom erzeugt wurde. Diese stammen meist aus dem Ausland, da in Deutschland der Ausbau erneuerbarer Energien gesetzlich gefördert wird. Auf diese Weise geförderter Grünstrom darf nicht gesondert als Ökostrom verkauft werden. (Quelle: Verbraucherzentrale)

 

RED II

Die Neuerung des Renewable Energie Directive (RED II) macht auf EU-Ebene Vorgaben zu verbindlichen Zielen hinsichtlich des Ausbaus erneuerbarer Energien in Europa. Das übergeordnete Ziel der EU ist es, bis 2030 32 % des Energieverbrauchs aus erneuerbaren Energien zu decken.
In diesem Zuge müssen Biogas und Biomethan zukünftig Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen. Hierzu wird die gesamte Wertschöpfungskette der Biomasse betrachtet und zertifiziert.
Während im Kraftstoffbereich alle Biomethananlagen eine Zertifizierung durchlaufen müssen, die Kraftstoff in Verkehr bringen und auf die Treibhausgasquote anrechnen lassen wollen, betrifft dies im Strombereich nur Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von über 2 MW (ca. Pinst von 800 kWel).

siehe auch REDcert

 

REDcert

REDcert-EU und REDcert-DE sind Zertifizierungssysteme für nachhaltige Biomasse, Biokraft- und -brennstoffe. Sie basieren auf den gesetzlichen Vorgaben der EEG-Richtlinie sowie der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung und Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung und sollen Systemteilnehmer bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitszertifizierung unterstützen. (Quelle: www.redcert.org)

 

Regenerative Energie

siehe erneuerbare Energie

 

SURE-System

Um sicherzustellen, dass Biomasse nachhaltig erzeugt wird, haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf Kriterien geeinigt, die von den Betreibern bei der Erzeugung von Strom und Wärme aus Biomasse oder Biogas eingehalten und dokumentiert werden müssen. Das freiwillige Zertifizierungssystem SUSTAINBALE RESOURCES Verification Scheme (SURE-EU-System) bietet eine Möglichkeit, einen Nachweis über die Nachhaltigkeit der eingesetzten Biomasse sowie der Betriebsprozesse zur Erzeugung von Strom und Wärme sowie Kälte aus Biomasse zu erbringen und durch eine erfolgreiche Zertifizierung alle gesetzlichen Ansprüche zu erfüllen.

 

Glossar Klima

CO2-Ausgleich (engl.: Carbon offsetting)
CO2-Äquivalent
CO2-Bilanz
CO2-Fußabdruck (engl.: Carbon footprint)
CO2-Handel
CO2-Kompensation
CO2-Preis
CO2-Steuer
CO2-Zertifikat
Corporate Carbon Footprint
Emissionshandel
Emissionsfaktor
Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol)
ISO 14064-1
ISO 14067
Klimabilanz
Klimamanagement (Klimaschutzmanagement)
Klimaneutralität (engl.: Carbon neutrality)
Klimapositivität (klimapositiv)
PAS 2060
Product Carbon Footprint
Science Based Targets (SBT)
Scope 1 – Emissionen
Scope 2 – Emissionen
Scope 3 – Emissionen
Treibhauseffekt
Treibhausgasbilanz
Treibhausgaspotential (engl.: Global warming potential, GWP)

 

CO2-Ausgleich (engl.: Carbon offsetting)

Um trotz entstehender Treibhausgasemissionen die Gesamtmenge an klimarelevanten Gasen in der Atmosphäre niedrig zu halten, wird an anderer Stelle CO2 aus der Atmosphäre gebunden. Man spricht von CO2-Ausgleich oder CO2-Kompensation.
Immer mehr Unternehmen entscheiden sich zum freiwilligen CO2-Ausgleich. Sie kaufen CO2-Zertifikate, die durch Klimaschutzprojekte generiert wurden. Um die Kosten für CO2-Kompensation möglichst gering zu halten, werden die meisten Klimaschutzprojekte in nicht-Industrienationen realisiert. Durch die globale Natur der Klimaproblematik hat der Ort der CO2-Bindung keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Emissionseinsparungen.
Um sicherzustellen, dass die angegebene Menge an gebundenem bzw. eingespartem CO2 auch realisiert wurde, sollte man darauf achten, dass das gewählte Klimaschutzprojekt unter einem anerkannten Standard (z.B. dem Verified Carbon Standard, VCS) zertifiziert wurde. Diese überwachen die Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards wie Zusätzlichkeit, Permanenz oder Vermeidung von Doppelzählungen.
Die Unterstützung von Klimaschutzprojekten hat nicht nur einen positiven Einfluss auf das Klima. Häufig werden zusätzlich andere Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (engl.: Sustainable Development Goals) im Sozial- und Umweltbereich unterstützt. Beispiele für Klimaschutzprojekte und einen kostenlosen CO2-Rechner zur Ermittlung Ihres CO2-Fußabdruckes finden Sie auf www.klimaneutralwerden.de
Manche Branchen sind zum Emissionshandel verpflichtet, näheres finden Sie unter CO2-Zertifikate.

 

CO2-Äquivalent

Zur einheitlichen Darstellung der Klimawirkung verschiedener Treibhausgase werden diese in sogenannte CO2-Äquivalente (CO2-eq) umgerechnet. Hierzu multipliziert man die Masse des Gases mit seinem Treibhausgaspotential (engl.: Global warming potential, GWP).

 

CO2-Bilanz

Auch: Klimabilanz, Treibhausgasbilanz, engl.: Carbon footprint: siehe CO2-Fußabdruck

 

CO2-Fußabdruck (engl.: Carbon footprint)

Der CO2-Fußabdruck gibt die Menge an Treibhausgasemissionen an, die durch ein bestimmtes Unternehmen, Produkt oder Prozess entstehen. Zur Berechnung des CO2-Fußabdruckes wird eine Treibhausgasbilanz erstellt. Treibhausgasemissionen können direkt gemessen werden, in der Regel wird jedoch auf Verbrauchsdaten (z.B. Stromverbrauch oder gefahrene Kilometerzahl) zurückgegriffen. Zur Ermittlung der Emissionen werden diese anschließend mit Emissionsfaktoren multipliziert.
Für Privatpersonen und kleinere Unternehmen im nicht-produzierenden Gewerbe besteht die Möglichkeit, mit Hilfe eines CO2-Rechners auf Grundlage von unkompliziert zugänglichen Verbrauchsdaten einfach einen CO2-Fußabdruck zu berechnen. Einen kostenlosen CO2-Rechner für Unternehmen finden Sie auf www.klimaneutralwerden.de.
Natürlich wird dabei nicht nur CO2 berücksichtigt: Außer den bekannten Treibhausgasen Kohlenstoffdioxid (CO2), Methan (CH4) und Lachgas (N2O) gibt es noch viele weitere klimarelevante Gase, die in die Berechnung eines CO2-Fußabdruckes einfließen. Zur besseren Vergleichbarkeit wird die Klimawirkung aller Treibhausgase in einer Größe zusammengefasst, dem sogenannten CO2-Äquivalent.

 

CO2-Handel

siehe CO2-Zertifikat

 

CO2-Kompensation

siehe CO2-Ausgleich

 

CO2-Preis

Seit dem 01. Januar 2021 müssen Unternehmen, welche fossile Brennstoffe wie Erdöl, Erdgas oder Kohle in Verkehr bringen, Emissionsrecht in Form von CO2-Zertifikaten bei der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt erwerben. Der CO2-Preis soll Anreize für den Ausbau klimafreundlicher Technologien schaffen.
Bis Ende 2025 wurden jährlich steigende Preise festgelegt:

30 € pro Tonne CO2 ab 2022
35 € pro Tonne CO2 ab 2023
45 € pro Tonne CO2 ab 2024
55 € pro Tonne CO2 ab 2025

Ab 2026 soll der Festpreis entfallen und stattdessen eine Versteigerung der Zertifikate stattfinden. Infolge der Weitergabe der entstehenden Kosten durch die Unternehmer and die Verbraucher steigen die Preise für Heiz- und Kraftstoffe:

Jahr Preisanstieg/Liter Benzin Preisanstieg/Liter Diesel o. Heizöl Preisanstieg/Liter Erdgas
2022 ca. 8,4 Cent ca. 9,5 Cent ca. 10,4 Cent
2023  ca. 9,8 Cent ca. 11 Cent ca. 12,2 Cent
2024 ca. 12,6 Cent ca. 14 Cent ca. 15,7 Cent
2025 ca. 15 Cent ca. 17 Cent ca. 19,2 Cent

Quelle: ADAC

 

CO2-Steuer

siehe CO2-Preis

 

CO2-Zertifikat

Von CO2-Zertifikaten spricht man sowohl im Kontext der freiwilligen Kompensation von Treibhausgasemissionen (Crediting-System) als auch im Rahmen des Emissionsrechtehandels der Europäischen Union und des nationalen Zertifikatehandels für Brennstoffemissionen.
Bei der freiwilligen Kompensation nicht reduzierbarer Treibhausgasemissionen entspricht ein Zertifikat der Vermeidung von 1 t CO2-Äquivalent durch ein Klimaschutzprojekt. D.h. ohne die finanzielle Unterstützung durch den Zertifikat-Käufer wäre 1 Tonne Treibhausgas entstanden (oder nicht gebunden worden), dies wurde jedoch durch die Umsetzung des Projektes verhindert (bzw. ermöglicht).
Der Europäische Emissionshandel ist für große Energie- und Industrieanlagen und den Flugverkehr verpflichtend. Innerhalb der genannten Branchen müssen die verursachten Treibhausgasemissionen durch den Kauf von CO2-Zertifikaten abgedeckt werden. Ein Zertifikat berechtigt demnach zum Ausstoß von 1 t CO2-eq. Emissionszertifikate werden ersteigert, außerdem gibt es eine jährliche sinkende, EU-weite Zertifikat-Obergrenze (Cap).
Im Rahmen der im Januar 2021 in Deutschland eingeführten CO2-Bepreisung müssen Unternehmen, welche fossile Brennstoffe auf den Markt bringen, CO2-Zertifikate kaufen. Die Anzahl der zu erwerbenden CO2-Zertifikate entspricht dem zu erwartenden CO2-Ausstoß.

 

Corporate Carbon Footprint

CO2-Bilanz auf Unternehmensebene. siehe CO2-Fußabdruck, GHG Protocol

 

Emissionshandel

siehe CO2-Zertifikat

 

Emissionsfaktor

Emissionsfaktoren geben an, wie viel Kohlenstoffäquivalente bei der Nutzung eines bestimmten Energieträgers (z.B. Heizöl, Benzin, Windkraft) bezogen auf die Bezugsgröße (z.B. kWh) freigesetzt werden.

 

Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol)

Das Greenhouse Gas Protocol ist eine Initiative des WIR (World Resources Institute) und der WBCSD (World Business Council for Sustainable Development) mit dem Ziel, global anerkannte Standards zur Messung und dem Management von Treibhausgasen zu entwickeln und zu fördern. Das GHG Protocol bietet unter anderem Anleitung für die Bestimmung des CO2-Fußsabdruckes von Unternehmen, Produkten und Städten.
Gemäß den Anforderungen des Standards müssen Unternehmen ihre direkten Emissionen aus Quellen in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle (Scope 1) und ihre indirekten Emissionen auf fremdbezogener Energie (Scope 2) bilanzieren. Die Erhebung weiterer indirekter Treibhausgasemissionen aus Prozessen und Aktivitäten entlang der Wertschöpfungskette (Scope 3) sind dagegen freiwillig.

 

ISO 14064-1

Vollständige Bezeichnung Deutschland: DIN EN ISO 14064-1 Treibhausgase – Teil 1: Spezifikation mit Anleitung zur quantitativen Bestimmung und Berichterstattung von Treibhausgasemissionen und Entzug von Treibhausgasen auf Organisationsebene.
Die ISO 14064-1 definiert klare Anforderungen und konkrete Schritte für die Erstellung eines Corporate Carbon Footprint. Als international anerkannte Norm empfiehlt sich die ISO 14064-1 besonders für Unternehmen mit bereits bestehenden oder angestrebten zertifizierten Managementsystemen wie der ISO 50001 im Energiemanagement oder der ISO 14001 bzw. EMAS im Umweltmanagement.
Gemäß den Anforderungen der ISO 14064-1 müssen Unternehmen ihre direkten Treibhausgasemissionen aus Quellen in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle bilanzieren. Indirekte Treibhausgasemissionen aus Prozessen und Aktivitäten entlang der Wertschöpfungskette können nach einer Bewertung ihrer Wesentlichkeit in die Bilanz aufgenommen bzw. ausgeschlossen werden.

 

ISO 14067

Vollständige Bezeichnung Deutschland: DIN EN ISO 14067 Treibhausgase – Carbon Footprint von Produkten – Anforderungen an und Leitlinien für Quantifizierung.
Die ISO 14067 legt die Grundsätze, Anforderungen und Leitlinien für die Quantifizierung des Kohlenstoff-Fußabdrucks von Produkten fest. Ziel der Norm ist es, die mit den Lebenszyklusphasen eines Produkts verbundenen Treibhausgasemissionen zu quantifizieren.
siehe auch: Product Carbon Footprint

 

Klimabilanz

Auch: CO2-Bilanz, Treibhausgasbilanz, engl.: Carbon footprint: siehe CO2-Fußabdruck

 

Klimamanagement (Klimaschutzmanagement)

Klimamanagement in Unternehmen und Kommunen ist ein strategischer Ansatz zur Identifikation, Überwachung und Reduktion von Treibhausgasemissionen.
Die Einführung eines Klimamanagements kann als ein Teil bzw. Erweiterung des bestehenden Umwelt- oder Energiemanagements geschehen. Sie beginnt mit einer Kontextanalyse sowie der Feststellung des Status quo durch die Erstellung einer CO2-Bilanz. Es folgt die Formulierung einer Klimastrategie sowie die Einführung bzw. Anpassung von Daten- und Prozessmanagement. Hierzu gehört auch die Festlegung von Verantwortlichkeiten innerhalb des Betriebes, beispielsweise durch die Ernennung/Einstellung eines Klimamanagement-Beauftragten.
Durch Monitoring bzw. regelmäßige Neuberechnung der Treibhausgasemissionen kann der Fortschritt von Reduktionsmaßnahmen kontrolliert bzw. gesteuert werden. Interne und externe Kommunikation von Bemühungen und Erfolgen des Klimamanagements durch regelmäßige Berichterstattung sorgen für Transparenz und bilden Vertrauen.

 

Klimaneutralität (engl.: Carbon neutrality)

Klimaneutralität oder CO2-neutral bedeutet, dass das Klima durch eine bestimmte Aktivität nicht beeinflusst wird. Es wird genau so viel Treibhausgas gebunden, d.h. aus der Atmosphäre entfernt, wie in sie abgegeben wird. Im (inter-)nationalen oder weltwirtschaftlichen Kontext spricht man auch von Netto-Null-Emissionen oder net zero.
Der Begriff „klimaneutral“ gibt keine Auskunft über Reduktionsbemühungen oder Höhe der kompensierten Emissionen. Um verantwortungsvoll CO2-neutral zu werden gilt das Prinzip „Vermeiden – Reduzieren – Kompensieren“: Erst nachdem so viele Treibhausgasemissionen wie möglich vermieden bzw. reduziert wurden, wird der Rest durch Investition in Klimaschutzprojekte (Erwerb von CO2-Zertifikaten) ausgeglichen.
Klimaneutralität von Unternehmen oder Produkten kann unter bestimmten Voraussetzungen über die PAS 2060 zertifiziert werden.
siehe auch: CO2-Ausgleich

 

Klimapositivität (klimapositiv)

Klimapositivität liegt dann vor, wenn nach Erreichen der Klimaneutralität noch mehr Treibhausgase aus der Atmosphäre entfernt werden, als ihr zuvor zugeführt wurden, welches das Klima positiv beeinflusst.

 

PAS 2060

PAS 2060 ist eine international anerkannte Norm für den Nachweis der Klimaneutralität, die von der British Standards Institution erstellt und veröffentlicht wurde. Sie legt Anforderungen für die Quantifizierung, Reduzierung und den Ausgleich von Treibhausgasemissionen für Organisationen, Produkte und Veranstaltungen fest.
Im ersten Schritt wird der CO2-Ausstoß nach festen Kriterien quantifiziert und dokumentiert. Eine zentrale Vorgabe zur Erreichung der Klimaneutralität ist die Reduktion des CO2-Fußabdruckes. Dafür muss ein Carbon Footprint Management Plan entwickelt und erfolgreich umgesetzt werden. Dort werden konkrete Maßnahmen formuliert und deren Umsetzung dokumentiert. Im Falle einer Verfehlung müssen Korrekturmaßnahmen eingeführt werden.
Erst im letzten Schritt dürfen die Emissionen mit Zertifikaten ausgeglichen werden. Die Klimaschutzzertifikate müssen die Kriterien nach PAS 2060 erfüllen.
Im ersten Jahr der Klimaneutralität wird eine Ausnahme gemacht, sodass dann auch 100% Kompensation mittels Klimazertifikaten erreicht werden dürfen. Außerdem muss ein sogenanntes Qualifying Explanatory Statement veröffentlicht werden, in dem bestimmte Informationen enthalten sein müssen.

 

Product Carbon Footprint

CO2-Bilanz auf Produktebene. Hierbei wird die Wertschöpfungskette des Produktes betrachtet. Es können verschiedene Systemgrenzen angesetzt werden:
Cradle-to-Gate: „Von der Wiege bis zum Werkstor“ berücksichtigt alle Prozessschritte bis zu dem Punkt, an dem das Produkt die Werkstore verlässt.
Cradle-to-Grave: „Von der Wiege bis zur Bahre“ umfasst zusätzlich die Distribution, Nutzung und Entsorgung bzw. Wiederverwertung (Cradle-to-Cradle) des Produktes.
siehe CO2-Fußabdruck, GHG Protocol

 

Science Based Targets (SBT)

Science based targets, zu Deutsch “wissenschaftsbasierte Ziele“, sind Ziele zur Emissionsreduktion, welche im Einklang mit dem Pariser Klimaschutzabkommen festgelegt werden. Dabei werden Maßnahmen ergriffen, welche nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand notwendig sind, um die globale Erwärmung auf unter 2°C bzw. 1,5 °C über vorindustriellem Niveau zu begrenzen.
Hierbei müssen Scope 1 – und Scope 2 – Emissionen gemeldet werden. Für Scope 3 – Emissionen müssen keine quantifizierten Ziele festgelegt werden, trotzdem sollen diese erfasst und reduziert werden.

 

Scope 1 – Emissionen

Unter Scope 1 – Emissionen versteht man im Rahmen einer CO2-Bilanzierung nach GHG Protocol alle direkten Treibhausgasemissionen aus Emissionsquellen im Besitz oder unter Kontrolle des Unternehmens.
Beispiele:
Emissionen aus Verbrennungsprozessen stationärer oder mobiler Anlagen (z.B. Erdgas, Kohle, Diesel)
Freisetzung klimarelevanter Gase (z.B. Leckagen von Kältemitteln in Klimaanlagen)
siehe auch: GHG Protocol, Corporate Carbon Footprint

 

Scope 2 – Emissionen

Scope 2 – Emissionen sind indirekte Treibhausgasemissionen aus fremdbezogener, leitungsgebundener Energie, wie Strom, Fernwärme, Fernkälte oder Dampf.
siehe auch: GHG Protocol, Corporate Carbon Footprint

 

Scope 3 – Emissionen

Die Emissionskategorie Scope 3 berücksichtigt weitere Treibhausgasemissionen, welche entlang der vorgelagerten und nachgelagerten Wertschöpfungskette entstehen.
Gemäß GHG Protocol ist die Erfassung von Scope 3 für Unternehmen freiwillig. Je nach Branche sind die Emissionen, welche entlang der Wertschöpfungskette entstehen, oft um ein Vielfaches höher als die Scope 1 – und Scope 2 – Emissionen. Für eine langfristig nachhaltige Wirtschaftsweise ist eine Berücksichtigung relevanter Scope 3 – Emissionen daher in den meisten Fällen unabdingbar.
Man unterscheidet zwischen 15 verschiedenen Scope 3 – Unterkategorien:

vorgelagerte Wertschöpfungskette:
3.1 gekaufte Waren und Dienstleistungen z.B. Rohmaterialen oder Verbrauchsgüter wie Kopierpapier
3.2 Kapitalgüter z.B. Maschinen, Fuhrpark
3.3 Kraftstoff- und energiebezogene Aktivitäten (welche nicht unter Scope 1 und 2 fallen) z.B. Netzverluste, Extraktion und Transport von eingesetztem Erdgas
3.4 vorgelagerter Transport und Distribution z.B. LKW-Transport
3.5 Abfallaufkommen Entsorgung und Behandlung von Produktions- und Betriebsabfällen
3.6 Geschäftsreisen z.B. Flugreisen
3.7 Pendeln der Mitarbeiter z.B. mit Auto oder ÖPNV
3.8 angemietete oder geleaste Sachlagen z.B. Leasing-Fahrzeuge, Maschinen

nachgelagerte Wertschöpfungskette:
3.9 nachgelagerter Transport und Distribution z.B. LKW-Transport
3.10 Weiterverarbeitung verkaufter Produkte (beim Verkauf von Zwischenprodukten)
3.11 Nutzung verkaufter Produkte z.B. Emissionen von dem Betrieb von Fahrzeugen, Strombereitstellung für Elektrogeräte
3.12 Umgang mit verkauften Produkten an deren Lebenszyklusende z.B. Verbrennung, Recycling
3.13 Vermietete oder verleaste Sachlagen z.B. Gebäude, Leasing-Fahrzeuge
3.14 Franchise-Betriebe Emissionen aus dem Betrieb von Franchise-Geschäftstätigkeiten
3.15 Investitionen z.B. Geschäftstätigkeiten von Firmen, von denen das berichtende Unternehmen Anteile besitzt

siehe auch: GHG Protocol, Corporate Carbon Footprint

 

Treibhauseffekt

Der Treibhauseffekt beschreibt die Erwärmung der Erde durch Rückstrahlung der von der Erdoberfläche reflektierten Strahlung durch die Atmosphäre. Dafür verantwortlich sind Treibhausgase wie Wasserdampf, Kohlenstoffdioxid, Methan oder Ozon. Diese sind durchlässig für die von der Sonne ausgesendete, kurzwellige Strahlung, während die von der Erde abstrahlende, langwellige Infrarotstrahlung teilweise wieder zurück zur Erde gestrahlt wird und diese erwärmt.

 

Treibhausgasbilanz

Auch: CO2-Bilanz, Klimabilanz, engl.: Carbon footprint: siehe CO2-Fußabdruck

 

Treibhausgaspotential (engl.: Global warming potential, GWP)

Beim Treibhausgaspotential wird die Klimawirkung eines Treibhausgases über einen bestimmten Zeitraum (meist 100 Jahre) mit der von Kohlenstoffdioxid verglichen. Es ist ein Maß für den relativen Beitrag eines Gases zum Treibhauseffekt, d.h. zur globalen Erwärmung. Definitionsgemäß hat Kohlenstoffdioxid (CO2) ein Treibhausgaspotential von 1. Lachgas (N2O) hingegen besitzt ein GWP von 265. Das bedeutet, dass 1 Tonne freigesetztes N2O die gleiche Klimawirkung hat wie 310 Tonnen CO2-Ausstoß. 1 t N2O entspricht daher 310 t CO2-eq (CO2-Äquivalenten).

 

Glossar Qualität

GMP+ Standard

GMP steht für Good Manufacturing Practice (engl.: Gute Herstellungspraxis) und bezieht sich auf die verantwortungsvolle Erzeugung von Futtermitteln, deren Handel und Umschlag sowie die Lagerung und den Transport der fertigen Produkte. Sie soll die Futtermittelsicherheit auf allen Stufen der Futtermittelkette gewährleisten. Die Zertifizierung erfolgt nach dem GMP+ Standard, in dem die Grundlagen der guten Herstellungspraxis mit den Prinzipien des HACCP kombiniert wurden.

 

HACCP-Konzept

Das HACCP-Konzept (Hazard analysis and critical control points, zu Deutsch: Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte) ist ein systematischer Ansatz zur Vorbeugung von biologischen, chemischen und physikalischen Gefahren in der Lebensmittelproduktion, die zu einer Gefährdung des Endprodukts führen können. Es sieht präventive Maßnahmen vor, um diese Risiken auf ein sicheres Niveau zu reduzieren.
Das HACCP-System kann auf allen Stufen der Lebensmittelkette angewandt werden, von der Lebensmittelherstellung und -zubereitung bis hin zur Verpackung und dem Vertrieb. Die Prinzipien des HACCP-Konzeptes lauten wie folgt:
1. Durchführen einer Gefahrenanalyse
2. Identifikation der für die Sicherheit der Lebensmittel kritischen Kontrollpunkte
3. Festlegung von Eingreifgrenzen an den jeweiligen kritischen Kontrollpunkten
4. Einrichten von entsprechenden Überwachungsverfahren an den kritischen Kontrollpunkten
5. Einrichten von Korrekturmaßnahmen für den Fall von Abweichungen
6. Einrichten von Evaluierungsmaßnahmen zur Überprüfung der Effizienz
7. Einrichten einer Dokumentation der Maßnahmen

 

ISO 9001

Vollständige Bezeichnung Deutschland: DIN EN ISO 9001 Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen.
Die ISO 9000-Familie von Qualitätsmanagementsystemen (QMS) ist eine Reihe von Normen, mit deren Hilfe Organisationen sicherstellen können, dass sie die Anforderungen von Kunden und anderen Interessengruppen im Rahmen der gesetzlichen und behördlichen Anforderungen an ein Produkt oder eine Dienstleistung erfüllen. Die ISO 9000 befasst sich mit den Grundlagen des QMS einschließlich der sieben Qualitätsmanagementprinzipien, die der Normenfamilie zugrunde liegen. Die ISO 9001 befasst sich mit den Anforderungen, die Organisationen erfüllen müssen, die die Norm erfüllen wollen.

 

Qualitätsmanagementsystem (QMS)

Ein Qualitätsmanagementsystem ist eine Methode der Unternehmensführung, die auf konsequente Erfüllung von Kundenanforderungen und die Steigerung der Kundenzufriedenheit ausgerichtet ist. Ziel ist eine beständige Verbesserung der Unternehmensleistung. Qualitätsmanagementsysteme stellen sicher, dass die Systemqualität, Prozessqualität und die Produktqualität in einer Organisation geprüft und verbessert werden.
siehe auch: ISO 9001

 

QS-Prüfzeichen

Das QS-Prüfzeichen wird von der QS Qualität und Sicherheit GmbH vergeben und kennzeichnet geprüfte Qualitätssicherung bei frischen Lebensmitteln wie Fleisch, Obst und Gemüse. Das Prüfsystem umfasst alle Stufen in der Lebensmittelkette und überprüft regelmäßig die Einhaltung von gesetzlichen Anforderungen sowie darüber hi

 

Glossar Umwelt

ISO 14001

Vollständige Bezeichnung Deutschland: DIN EN ISO 14001 Umweltmanagementsysteme – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung.
Die ISO 14001 legt Kriterien für Umweltmanagementsysteme (UMS) fest. Sie dient als Leitfaden für Unternehmen, um ein wirksames UMS einzurichten. Die Anwendung der ISO 14001-Norm kann der Unternehmensleitung und den Mitarbeitern sowie externen Interessengruppen die Gewissheit geben, dass die Umweltauswirkungen gemessen und verbessert werden. Die ISO 14001-Norm kann auch in andere Managementfunktionen integriert werden und hilft Unternehmen, ihre ökologischen und wirtschaftlichen Ziele zu erreichen.

 

Eco-Management and Audit Scheme (EMAS)

EMAS ist ein freiwilliges Umweltmanagementinstrument, das 1993 von der Europäischen Kommission entwickelt wurde. Es ist das weltweit anspruchsvollste System für Umweltmanagement und geht über die Anforderungen internationaler Normen hinaus. Es ermöglicht Organisationen, ihre Umweltleistung zu bewerten, zu verwalten und kontinuierlich zu verbessern. Um sich in EMAS eintragen zu lassen, müssen die Organisationen die Anforderungen der EMAS-Verordnung der EU erfüllen. Die Hauptunterschiede im Vergleich zur ISO 14001 liegen in einer stärkeren Einbeziehung der Mitarbeiter sowie in der Kommunikation der betrieblichen Umweltleistung an alle interessierten Parteien.
Die Einführung von EMAS bietet viele Vorteile, wie z.B. Kosteneinsparung durch erhöhte Ressourceneffizienz, mehr Rechtssicherheit vor dem Hintergrund stetig steigender umweltrechtliche Anforderungen, Wettbewerbsvorteile und mehr Kundenvertrauen durch das nachweisliche Engagement für den Schutz von Umwelt und Klima.

 

Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit im 21. Jahrhundert bezieht sich im Allgemeinen auf die Fähigkeit des globalen Ökosystems und der menschlichen Zivilisation, langfristig zu koexistieren. Dies ist nur durch eine nachhaltige Wirtschaftsweise möglich. Nachhaltige Entwicklung von Unternehmen bedeutet eine schonende, effiziente Ressourcennutzung im Rahmen der natürlichen Regenerationsfähigkeit der beteiligten Systeme (wie Ökosysteme oder das Weltklima).
Die Förderung von Nachhaltigkeit in Unternehmen ist nicht nur ein Umweltthema. Effizienzsteigerungen und Reduktion des CO2-Ausstoßes senken Kosten und minimieren potentielle Risiken durch negative Umwelteinflüsse und steigende CO2-Preise.

 

Umweltmanagementsystem (UMS)

Umweltmanagement ist Teil des betrieblichen Umweltschutzes. Ein Umweltmanagementsystem integriert Verfahren und Prozesse für die Schulung des Personals, die Überwachung, die Zusammenfassung und die Berichterstattung über spezielle Umweltleistungsdaten an interne und externe Interessengruppen eines Unternehmens. Die Einführung eines Umweltmanagementsystems dient dazu, die Ressourceneffizienz zu verbessern, Abfälle zu reduzieren, Kosten zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.



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