Energieaudit



Nachhaltig
& effizient
beraten


Energieaudit – Der erste Schritt zu mehr Energieeffizienz


Mit dem Energieaudit nach DIN EN 16247-1 erfüllen Unternehmen ihre Nachweispflicht

Werden Sie nach den Vorgaben der EU als Nicht-KMU eingestuft, sind Sie verpflichtet ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Damit Sie von Fristen und Rahmenbedingungen nicht überrollt werden, übernehmen wir für Sie die Durchführung oder geben Ihnen explizite Handlungsempfehlungen. Eine ausreichende Qualifikation mit praktischem Know-how und die Unabhängigkeit unserer Auditoren sind Voraussetzungen hierfür. Unsere Berater sind BAFA geprüft und gelistete Energieauditoren. Sie finden uns auf der Energieauditoren-Liste des BAFA.

 



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Was ist ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1?

Ein Energieaudit ist eine systematische Analyse der Energieeinsätze und Energieflüsse in Ihrem Unternehmen. Im Rahmen des Audits werden energetische Schwachstellen aufgedeckt und konkrete Optimierungspotentiale aufgezeigt. Ziel ist es, die Energiekosten zu reduzieren und die Effizienz im Unternehmen zu steigern. Seit 2015 ist ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 für alle Organisationen, die nicht zu kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) zählen verpflichtend und muss in einem vierjährigen Rhythmus wiederholt werden. Darüber hinaus können stromintensive Unternehmen den Auditbericht als Nachweis im Rahmen der besonderen Ausgleichsregelung nutzen und einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage stellen.



Ablauf unseres Energieaudit 16247-1

Ihre Vorteile:

  • Nachhaltige Senkung Ihrer Energiekosten
  • Wirkungsvoller Beitrag zum Klimaschutz
  • Grundstein für die Einführung eines Energiemanagementsystems


Checkliste:

  • Entscheidend ist die Einstufung nach der KMU Definition der EU 
  • Unternehmen die bereits ein Managementsystem nach ISO 50001 oder EMAS eingeführt haben sind nicht betroffen
  • Die Durchführung eines Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist seit 2015 für nicht-KMU verpflichtend
  • Das Audit muss alle vier Jahre wiederholt werden. Stichtag ist dabei das Abschlussdatum des ersten Audits
  • Sollte kein Auditnachweis vorliegen, kann das BAFA Bußgelder von bis zu 50.000 € verhängen
  • Die Kosten für ein Energieaudit variieren mit der Größe des Unternehmens und werden individuell festgelegt.

Ihr Ansprechpartner

Hendrik Becker
Projektleitung Energiemanagement

Tel.: 06696 912939-33
Mob: 0152 02004447
e-Mail: becker@audit-gmbh.de

Ihr Ansprechpartner

Hendrik Becker
Projektleitung Energiemanagement

Tel.: 05051 970 361
Mob: 0152 02004447
e-Mail: becker@audit-gmbh.de



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