Für Nicht-KMUs, die nicht fristgerecht (05.12.2015) ein Energieaudit durchgeführt haben bzw. nicht durchführen konnten, gewährt die BAFA einen Aufschub bis Ende April 2016. Laut BMWi ist dies für Unternehmen die letzte Chance, ihrer Auditpflicht nachzukommen und Bußgeldern zu entgehen. Für diesen Fristaufschub muss das Unternehmen jedoch plausibel begründen, warum das Fristversäumnis nicht selbst verschuldet war (Bspw. durch einen Energieberaterengpass). Weiter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Ermessensspielraum seitens der BAFA geringer wird je länger die Frist überschritten wird. Um nicht dem Ermessen der BAFA ausgeliefert zu sein, kann es oftmals…