Am 05.03. ist Energiespartag und so gut wie jeder kennt die typischen Energiespartipps für den Alltag: Vom schnellen Schließen der Kühlschranktür über Energiespar-Leuchtmittel bis zum Vermeiden von Standby-Betrieb. Doch nicht nur Zuhause kann man Energie – und damit bares Geld – sparen. Auch im Unternehmen können sich Energieeffizienzmaßnahmen schnell lohnen und sich positiv auf die Betriebskosten und die Umweltbilanz auswirken. Energie sparen ist wichtig, denn: Laut dem Umweltbundesamt verbrauchen Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen in Deutschland ca. 70% des gesamten Stroms in Deutschland. Auch beim Brennstoffverbrauch sind die Einsparmöglichkeiten noch…
Schlagwort: ISO 50001
Revision der DIN EN ISO 50001
Nachdem der Entwurf der neuen Version der ISO 50001 bereits im September 2017 veröffentlicht wurde, wird voraussichtlich noch im Sommer 2018 die endgültige Fassung erscheinen. Die Neufassung resultiert aus der turnusmäßigen Überprüfung, welcher sich Normen alle fünf Jahre unterziehen müssen. Wie bei anderen Managementsystemen wird nun auch das Energiemanagement an die High Level Structure angepasst, um eine bessere Kompatibilität zu anderen Systemen zu gewährleisten und um sicherzustellen, dass das EnMS strategisch in allen Bereichen des Unternehmens eingebunden wird. Aufgrund der gemeinsamen Grundstruktur erweitern sich somit auch die Anforderungen an das…
BAFA gewährt Ermessensspielraum bei Fristversäumnis
Für Nicht-KMUs, die nicht fristgerecht (05.12.2015) ein Energieaudit durchgeführt haben bzw. nicht durchführen konnten, gewährt die BAFA einen Aufschub bis Ende April 2016. Laut BMWi ist dies für Unternehmen die letzte Chance, ihrer Auditpflicht nachzukommen und Bußgeldern zu entgehen. Für diesen Fristaufschub muss das Unternehmen jedoch plausibel begründen, warum das Fristversäumnis nicht selbst verschuldet war (Bspw. durch einen Energieberaterengpass). Weiter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Ermessensspielraum seitens der BAFA geringer wird je länger die Frist überschritten wird. Um nicht dem Ermessen der BAFA ausgeliefert zu sein, kann es oftmals…
Energieaudit jetzt verbindlich
Die europäische Energieeffizienzrichtlinie RL 2012/27/EU und deren Umsetzung im deutschen Energiedienstleistungsgesetz schreiben für alle Nicht-KMU verbindlich die Durchführung eines Energieaudits bis zum 05.12.2015 vor. Anfang April 2015 wird die bereits von Bundestag und Bundesrat beschlossene Novellierung des entsprechenden Gesetzes (Energiedienstleistungsgesetz – EDL-G) durch die geplante Veröffentlichung im Bundesanzeiger wirksam. Darin wird für alle Unternehmen, die nicht unter die EU-Definition der „Kleinen und Mittelständischen Unternehmen“ (KMU) fallen, ein Energieaudit bis 05.12.2015 verbindlich vorgeschrieben. Die dort festgelegten Basisanforderungen an die Durchführung eines Energieaudits sind mit der DIN EN 16247-1 erfüllt. Unternehmen die…