Durch aktuelle Themen, wie der Einführung der CO2-Bepreisung in Deutschland oder dem EU Green Deal werden immer mehr Unternehmen ihrer Verantwortung seitens des Klimawandels bewusst. Sie ermitteln Ihre CO2-Emission, entscheiden sich für ein Klimamanagement oder ergreifen eine Klimastrategie. Doch der Markt im Bereich Klimamanagement ist groß, die Umsetzungsmöglichkeiten vielfältig. Es gibt nicht nur verschiedene Auslegungsformen, sondern auch Qualitätsunterschiede. Was fehlt ist eine einheitliche Prüfgrundlage, um Transparenz und Glaubwürdigkeit im Klimamanagement zu gewährleisten. Eine mögliche Lösung, ist die Angliederung der Klimamanagements an bestehende Systeme – wie EMAS. EMAS – die Grundlage…
Schlagwort: EMAS
BAFA gewährt Ermessensspielraum bei Fristversäumnis
Für Nicht-KMUs, die nicht fristgerecht (05.12.2015) ein Energieaudit durchgeführt haben bzw. nicht durchführen konnten, gewährt die BAFA einen Aufschub bis Ende April 2016. Laut BMWi ist dies für Unternehmen die letzte Chance, ihrer Auditpflicht nachzukommen und Bußgeldern zu entgehen. Für diesen Fristaufschub muss das Unternehmen jedoch plausibel begründen, warum das Fristversäumnis nicht selbst verschuldet war (Bspw. durch einen Energieberaterengpass). Weiter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Ermessensspielraum seitens der BAFA geringer wird je länger die Frist überschritten wird. Um nicht dem Ermessen der BAFA ausgeliefert zu sein, kann es oftmals…
Herzlichen Glückwunsch liebe Abicon GmbH!
Am 27.10.2015 konnte die Abicon GmbH stolz die EMAS-Urkunde aus den Händen von Herrn Dr. Gerold Kreuter, Leiter Umwelt & Energie IHK Kassel/Marburg in Empfang nehmen. Dabei nimmt die Abicon wieder einmal eine Vorreiterrolle ein – als erster Projektierer im Bereich der erneuerbaren Energien in Hessen erhält sie das EMAS-Zertifikat. Eine EMAS-Registrierung bietet große Chancen für den betrieblichen Umweltschutz und eine nachhaltige Unternehmensführung. Mit der Beratung und Unterstützung durch die Audit GmbH hat die Abicon GmbH ein Umweltmanagementsystem nach EMAS III eingeführt. Katharina Klinke von der Audit GmbH steht über…
Energieaudit jetzt verbindlich
Die europäische Energieeffizienzrichtlinie RL 2012/27/EU und deren Umsetzung im deutschen Energiedienstleistungsgesetz schreiben für alle Nicht-KMU verbindlich die Durchführung eines Energieaudits bis zum 05.12.2015 vor. Anfang April 2015 wird die bereits von Bundestag und Bundesrat beschlossene Novellierung des entsprechenden Gesetzes (Energiedienstleistungsgesetz – EDL-G) durch die geplante Veröffentlichung im Bundesanzeiger wirksam. Darin wird für alle Unternehmen, die nicht unter die EU-Definition der „Kleinen und Mittelständischen Unternehmen“ (KMU) fallen, ein Energieaudit bis 05.12.2015 verbindlich vorgeschrieben. Die dort festgelegten Basisanforderungen an die Durchführung eines Energieaudits sind mit der DIN EN 16247-1 erfüllt. Unternehmen die…