Die europäische Energieeffizienzrichtlinie RL 2012/27/EU und deren Umsetzung im deutschen Energiedienstleistungsgesetz schreiben für alle Nicht-KMU verbindlich die Durchführung eines Energieaudits bis zum 05.12.2015 vor. Anfang April 2015 wird die bereits von Bundestag und Bundesrat beschlossene Novellierung des entsprechenden Gesetzes (Energiedienstleistungsgesetz – EDL-G) durch die geplante Veröffentlichung im Bundesanzeiger wirksam. Darin wird für alle Unternehmen, die nicht unter die EU-Definition der „Kleinen und Mittelständischen Unternehmen“ (KMU) fallen, ein Energieaudit bis 05.12.2015 verbindlich vorgeschrieben. Die dort festgelegten Basisanforderungen an die Durchführung eines Energieaudits sind mit der DIN EN 16247-1 erfüllt. Unternehmen die…