Seit 2015 ist es gemäß EDL-G für alle Betriebe die nicht der Kategorie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) angehören verpflichtend, mindestens alle vier Jahre ihre energetische Leistung im Rahmen eines Energieaudits gem. DIN EN 1624-1 von einem externen Energieauditor prüfen zu lassen. 2019 steht nun also für die meisten verpflichteten Unternehmen die zweite Auditrunde an. Wichtig ist hierbei zu wissen, dass die Feststellung, ob das Unternehmen gem. EU Definition zu den KMU oder nicht KMU zählt, bereits bis zum Jahresende 2018 vorliegen muss. Per Definition zählt ein Unternehmen als nicht KMU,…