Mit der Veröffentlichung der ISO 9001:2015 läuft die dreijährige Übergangsfrist zur Umstellung des Qualitätsmanagementsystems auf die neuen Anforderungen. Stichtag ist der 14.09.2018, denn an diesem Tag verlieren alle Zertifikate nach ISO 9001:2008 unabhängig von ihrem Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit. Wir informieren Sie über die wesentlichen Änderungen und laden Sie ein, die neuen Anforderungen mit unseren Experten zu diskutieren. Im Vergleich zur Version 2008 gibt es 7 wesentliche Änderungen: Strategische Ausrichtung der Organisation Künftig muss das Qualitätsmanagement in die strategische Ausrichtung mit eingebunden werden. Qualitätsziele und Qualitätspolitik müssen mit der strategischen Ausrichtung der…
Jahr: 2015
HACCP-Konzept beim Einsatz von Gülle in Biogasanlagen
Eine veterinär-rechtliche Zulassung muss bei allen Biogasanlagen erfolgen, die tierische Nebenprodukte verwerten (Bsp. Gülle Hühnertrockenkot etc.) Dabei ist ein HACCP-Konzept eine Zulassungsvoraussetzung. Es steht für Hazard Analysis and Critical Control Points und dient zur Überwachung von hygienischen Bedingungen, um den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sicherzustellen. Nach Artikel 29 VO (EG) NR. 1069/2009 muss das Verfahren der Gefahrenabwehr und Minimierung von Krankheitserregern anhand eines Maßnahmenschemas erfolgen. Dabei gibt es keinen allgemeingültigen „Musterplan“, denn die Umsetzung dieses Schemas muss immer an das Betriebskonzept der jeweiligen Anlage angepasst werden. Anlagenbetreiber,…
Herzlichen Glückwunsch liebe Abicon GmbH!
Am 27.10.2015 konnte die Abicon GmbH stolz die EMAS-Urkunde aus den Händen von Herrn Dr. Gerold Kreuter, Leiter Umwelt & Energie IHK Kassel/Marburg in Empfang nehmen. Dabei nimmt die Abicon wieder einmal eine Vorreiterrolle ein – als erster Projektierer im Bereich der erneuerbaren Energien in Hessen erhält sie das EMAS-Zertifikat. Eine EMAS-Registrierung bietet große Chancen für den betrieblichen Umweltschutz und eine nachhaltige Unternehmensführung. Mit der Beratung und Unterstützung durch die Audit GmbH hat die Abicon GmbH ein Umweltmanagementsystem nach EMAS III eingeführt. Katharina Klinke von der Audit GmbH steht über…
Verfahrenserleichterung für alternative Systeme nach SpaEfV
Um das Alternative System für Betriebe wieder attraktiver zu machen, hat die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) am 14.09.2015 eine Verfahrenserleichterung veröffentlicht. Die Kosten für die externe Testierung durch den Umweltgutachter können dadurch enorm gekürzt werden. Zukünftig kann beim Spitzensteuerausgleich zwischen zwei Verfahren gewählt werden: 2-Jahres-Intervall: Das Vor-Ort-Audit muss nur alle 2 Jahre durchgeführt werden, die Dokumentenprüfung jedoch jährlich Stichprobenverfahren: das Vor-Ort-Audit findet jährlich statt, allerdings nur stichprobenartig, so dass nicht alle Standorte besichtigt werden müssen Welche Version für Sie geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Sprechen Sie unsere Experten zu…
Unternehmensberater/in Energiemanagement gesucht
Wir suchen ab sofort eine zusätzliche Beraterin oder einen zusätzlichen Berater für das Segment Energiemanagement. Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie hier.
Energieaudit jetzt verbindlich
Die europäische Energieeffizienzrichtlinie RL 2012/27/EU und deren Umsetzung im deutschen Energiedienstleistungsgesetz schreiben für alle Nicht-KMU verbindlich die Durchführung eines Energieaudits bis zum 05.12.2015 vor. Anfang April 2015 wird die bereits von Bundestag und Bundesrat beschlossene Novellierung des entsprechenden Gesetzes (Energiedienstleistungsgesetz – EDL-G) durch die geplante Veröffentlichung im Bundesanzeiger wirksam. Darin wird für alle Unternehmen, die nicht unter die EU-Definition der „Kleinen und Mittelständischen Unternehmen“ (KMU) fallen, ein Energieaudit bis 05.12.2015 verbindlich vorgeschrieben. Die dort festgelegten Basisanforderungen an die Durchführung eines Energieaudits sind mit der DIN EN 16247-1 erfüllt. Unternehmen die…
BAFA Beratungsförderung
Verlängerung der BAFA – Beratungsrichtlinien bis zum 31.12.2015 Wer nur auf „learning by doing“ setzt, zahlt nicht selten hohes Lehrgeld. Schlimmer noch: Informationsdefizite sind die zweithäufigste Ursache für das Aus von Unternehmen. Lebenslanges Lernen heißt das Schlagwort: Es steht für die kontinuierliche Versorgung des Unternehmens und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit aktuellen Informationen, sei es in schriftlicher Form oder als Beratung. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu erhalten. Wir zeigen Ihnen, bei welchen Themen, eine solche Beratung und Entscheidungshilfe besonders hilfreich ist und wie Sie hierbei unterstützt werden…