Eine veterinär-rechtliche Zulassung muss bei allen Biogasanlagen erfolgen, die tierische Nebenprodukte verwerten (Bsp. Gülle Hühnertrockenkot etc.) Dabei ist ein HACCP-Konzept eine Zulassungsvoraussetzung. Es steht für Hazard Analysis and Critical Control Points und dient zur Überwachung von hygienischen Bedingungen, um den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sicherzustellen. Nach Artikel 29 VO (EG) NR. 1069/2009 muss das Verfahren der Gefahrenabwehr und Minimierung von Krankheitserregern anhand eines Maßnahmenschemas erfolgen. Dabei gibt es keinen allgemeingültigen „Musterplan“, denn die Umsetzung dieses Schemas muss immer an das Betriebskonzept der jeweiligen Anlage angepasst werden. Anlagenbetreiber,…