Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kontrolliert nun die Umsetzung der Energieauditpflicht nach Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G), nachdem die Frist bereits am 5. Dezember 2015 abgelaufen ist. Die ersten Unternehmen wurden bereits schriftlich von der Überprüfungsinstanz BAFA zur Nachweisführung aufgefordert. Im Falle einer Kontrolle muss das Unternehmen den Nachweis für das durchgeführte Energieeffizienzsystem oder eben für die Nicht-Betroffenheit erbringen. Sollten Sie betroffen sein und noch keinen Nachweis der Pflichterfüllung vorliegen haben, können Ermessensspielräume genutzt werden: Die Gründe für das Nichtdurchführen des Energieaudits müssen glaubhaft dargelegt werden. Die Bemühungen für eine fristgerechte…