Unterstützung für vom Corona-Virus betroffene Unternehmen

In der vergangenen Woche haben wir Sie bereits über die Änderungen im Förderprogramm „Energieberatung Mittelstand“ informiert. Seit dem 03.04.2020 gibt es nun auch eine Modifizierung des Förderprogramms „Förderung unternehmerischen Know-hows“, das in Zeiten der Corona-Krise kleinen und mittleren Unternehmen eine zusätzliche Stütze bieten soll. Die Anpassungen richten sich daher an Unternehmen, die unter wirtschaftlichen Auswirkungen durch das Corona-Virus leiden und eine Beratungsleistung in Anspruch nehmen möchten. Darüber hinaus müssen die Unternehmen weiterhin, wie in der geltenden Rahmenrichtlinie bestimmt, die Bedingungen der KMU- sowie die der De-minimis-Regelung erfüllen. 

Anpassungen im Programm Förderung unternehmerischen Know-hows

Zentraler Baustein ist die Erhöhung des Zuschusses zu einer Beratungsleistung auf 100 %, maximal jedoch 4.000 Euro der in Rechnung gestellten Beratungskosten (Vollfinanzierung). In der Vergangenheit lag dieser Wert für Bestandsunternehmen  in den neuen Bundesländern bei 2.400 Euro und bei 1.500 Euro in den alten. Weitere wesentliche Änderungen finden Sie nachfolgend zusammengefasst.

  1. Es können von betroffenen Unternehmen bis zur Ausschöpfung der maximalen Zuschusshöhe mehrere Beratungen im Rahmen des neuen Kontingentes beantragt werden.
  2. Der Zuschuss wird vom BAFA als Bewilligungsbehörde direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt.
  3. Die antragsberechtigten Unternehmen werden daher von einer Vorfinanzierung der Beratungskosten entlastet.
  4. Betroffene Unternehmen müssen kein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner vor Antragstellung führen.
  5. Anträge auf Förderung einer Beratung nach diesen Bestimmungen können zunächst bis einschließlich 31. Dezember 2020 gestellt werden.

Eine ausführliche Darstellung zu den Änderungen der Richtlinie finden Sie auf der Homepage www.bafa.de im Merkblatt „Vom Coronavirus betroffene Unternehmen“.

Bereits vor der Änderung gestellte Anträge sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Auch unsere Beratungsleistungen im Bereich Managementsysteme werden über die Förderung unternehmerischen Know-hows bezuschusst. Wenn Sie sich für die Einführung oder Weiterentwicklung eines Energie-, Umwelt- oder Qualitätsmanagementsystems interessieren, kontaktieren Sie uns gerne und besprechen mit uns Ihre Fördermöglichkeiten.

Bleiben Sie gesund!