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Alternatives System nach der SpaEfV
Für kleine und mittlere Unternehmen
Sie sind ein Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern, haben einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Mio. €. Dann zählen Sie zu den kleinen und mittleren Unternehmen und können über ein Energieaudit nach DIN EN 16247 -1 oder über das „Alternative System“ vom Spitzenausgleich gemäß SpaEfV profitieren. Wir unterstützen Sie bei der Testierung oder Weiterentwicklung Ihres Energieeffizienzsystems.
Was ist das Alternative System gemäß SpaEfV?
Durch das Alternative System hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen, mit der Sie vereinfacht und kostengünstig Ihre gezahlte Stromsteuer erstattet bekommen können. Es handelt sich um einen strukturierten Ansatz, der es Ihnen ermöglicht Energieeinsatz und -verbrauch in Ihrem Unternehmen zu erfassen und zu bewerten. Das Alternative System ist in doppelter Weise sinnvoll. Die Analyse liefert Ihnen gezielte Anreize Ihre Energieeffizienz zu steigern, sodass sie langfristig Ihre Kosten senken. Darüber hinaus bildet es die Grundlage, um den Stromsteuer Spitzenausgleich gem. Anlage 2 SpaEfV in Anspruch zu nehmen. Dazu muss Ihr Unternehmen zum produzierenden Gewerbe gehören und per EU-Definition als KMU eingestuft sein.
Nutzen Sie unseren Fragebogen und lassen sich kostenlos Ihr individuelles Angebot zur Einführung des Alternativen Systems erstellen!
Checkliste:
- Entscheidend ist die Einstufung nach der KMU Definition der EU und die Zugehörigkeit zum produzierenden Gewerbe
- KMU sind mit aktuellem Stand nicht verpflichtet ein Energieeffizienzsystem nachzuweisen
- Die Durchführung eines Energieaudit nach DIN EN 16247-1 (Anlage 1 SpaEfV) oder der vereinfachte Ansatz über das Alternative System (Anlage 2 SpaEfV) berechtigen KMU zur Inanspruchnahme des Spitzenausgleichs
- Unternehmen die bereits ein Managementsystem nach ISO 50001 oder EMAS eingeführt haben, können über diesen Weg ebenfalls den Spitzenausgleich geltend machen
- Die gezahlte Stromsteuer im Kalenderjahr darf einen Betrag von 1.000 Euro (sogenannter „Sockelbetrag“) nicht unterschreiten.
- Der Nachweis über den Betrieb eines Energieeffizienzsystems ist jährlich zu erbringen
- Die Kosten für eine Beratung im Rahmen der SpaEfV variieren mit der Größe des Unternehmens und werden individuell festgelegt
Informationsblatt SpaEfV
In unserem kostenlosen Informationsblatt zum Thema SpaEfV erhalten Sie detaillierte Informationen zur Einführung und dem Betrieb des Alternativen Systems. Darin beinhaltet sind neben Beschreibungen zum inhaltlichen und zeitlichen Ablauf auch eine Zusammenstellung der einzureichenden Dokumentation sowie eine Beispielrechnung zur Bestimmung Ihrer potenziellen Stromsteuerentlastung.
Ihr Ansprechpartner
Hendrik Becker
Projektleitung Energiemanagement
Tel.: 06696 912939-33
Mob: 0152 02004447
e-Mail: becker@audit-gmbh.de
Ihr Ansprechpartner
Hendrik Becker
Projektleitung Energiemanagement
Tel.: 05051 970 361
Mob: 0152 02004447
e-Mail: becker@audit-gmbh.de
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