Neues Klimaziel für 2030
Nach umfangreichen Verhandlungen hat sich die Europäische Union am 21.04.2021 unter anderem darauf geeignet, bis zum Jahr 2030 den CO2-Ausstoß im Vergleich zum Jahr 1990 um 55 % zu senken. Das bisherige Ziel war eine Minderung um 40 %. Das Europaparlament hatte zunächst eine Reduktion bis 2030 um 60 % gefordert. Des Weiteren will die EU bis zum Jahr 2050 der erste klimaneutrale Kontinent werden. Das Ziel der Klimaneutralität gilt für die gesamte EU und nicht separat für jeden EU-Staat.
Die Anrechnung der positiven Wirkung von CO2-Senken (natürliche, temporäre CO2-Speicher, z.B. Wälder) bleibt auf 225 Megatonnen begrenzt. Das Europaparlament forderte auch bei diesem Punkt eine strengere Regelung. Jedoch sendet die „Deckelung“ der Anrechnung das klare Ziel, dass die Reduzierung von Emissionen Vorrang vor der C02 Speicherung hat.
Der Vorschlag für die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999 (Europäisches Klimagesetz) wurde bereits am 04.03.2020 veröffentlicht.
Wie es weitergeht
Das Gesetz muss vom Europaparlament und den EU-Staaten noch offiziell angenommen werden, was wohl lediglich eine Formsache sein wird. Sowie dies geschehen ist, wird das Europäische Klimagesetz im Amtsblatt der Union veröffentlicht werden und tritt somit in Kraft.