Um die deutschen Klimaziele für 2030 zu erreichen und den Ausbau von erneuerbaren Energien zu intensivieren, traten zum 01.01.2021 neue Förderrichtlinien im Bereich Energie in Kraft. Diese umfassen die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) und die Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG EM). Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) Die bisherigen Programme Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen, sowie die Förderung Energieberatung im Mittelstand wurden durch die Förderrichtlinie Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) ersetzt. Gefördert wird eine Energieberatung in Form eines systematischen Energieaudits…