Überarbeitung des Energiesteuergesetzes in 2019 Seit dem Jahr 2006 wird die verbrauchssteuerrechtliche Begünstigung für Biogas im Energiesteuergesetz (EnergieStG) geregelt. Zuletzt überarbeitet worden ist das Energiesteuergesetz am 22. Juni 2019 mit dem Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen, sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften. In Kraft getreten ist das neue Recht am 01. Juli 2019. Begünstigungen für Biogas und Biomethan Der Einsatz von Biogas unterliegt dem Energiesteuergesetz und ist damit grundsätzlich steuerpflichtig, es gibt jedoch viele Begünstigungen, welche dazu führen, dass Biogas steuerfrei verbrannt werden kann. Wichtig ist es die Biogasanlage vor ihrer…