Eine veterinär-rechtliche Zulassung muss bei allen Biogasanlagen erfolgen, die tierische Nebenprodukte verwerten (Bsp. Gülle Hühnertrockenkot etc.) Dabei ist ein HACCP-Konzept eine Zulassungsvoraussetzung. Es steht für Hazard Analysis and Critical Control Points und dient zur Überwachung von hygienischen Bedingungen, um den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sicherzustellen. Nach Artikel 29 VO (EG) NR. 1069/2009 muss das Verfahren der Gefahrenabwehr und Minimierung von Krankheitserregern anhand eines Maßnahmenschemas erfolgen. Dabei gibt es keinen allgemeingültigen „Musterplan“, denn die Umsetzung dieses Schemas muss immer an das Betriebskonzept der jeweiligen Anlage angepasst werden. Anlagenbetreiber,…
Monat: November 2015
Herzlichen Glückwunsch liebe Abicon GmbH!
Am 27.10.2015 konnte die Abicon GmbH stolz die EMAS-Urkunde aus den Händen von Herrn Dr. Gerold Kreuter, Leiter Umwelt & Energie IHK Kassel/Marburg in Empfang nehmen. Dabei nimmt die Abicon wieder einmal eine Vorreiterrolle ein – als erster Projektierer im Bereich der erneuerbaren Energien in Hessen erhält sie das EMAS-Zertifikat. Eine EMAS-Registrierung bietet große Chancen für den betrieblichen Umweltschutz und eine nachhaltige Unternehmensführung. Mit der Beratung und Unterstützung durch die Audit GmbH hat die Abicon GmbH ein Umweltmanagementsystem nach EMAS III eingeführt. Katharina Klinke von der Audit GmbH steht über…