Um das Alternative System für Betriebe wieder attraktiver zu machen, hat die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) am 14.09.2015 eine Verfahrenserleichterung veröffentlicht. Die Kosten für die externe Testierung durch den Umweltgutachter können dadurch enorm gekürzt werden. Zukünftig kann beim Spitzensteuerausgleich zwischen zwei Verfahren gewählt werden: 2-Jahres-Intervall: Das Vor-Ort-Audit muss nur alle 2 Jahre durchgeführt werden, die Dokumentenprüfung jedoch jährlich Stichprobenverfahren: das Vor-Ort-Audit findet jährlich statt, allerdings nur stichprobenartig, so dass nicht alle Standorte besichtigt werden müssen Welche Version für Sie geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Sprechen Sie unsere Experten zu…