EEG-Corona-Novelle: Was sich für Betreiber ändert
Anlässlich der Corona-Pandemie hat der Deutsche Bundestag am 14. Mai 2020 Änderungen im Erneuerbaren-Energien-Gesetz beschlossen. Auch der Bundesrat hat die EEG-Anpassungen durchgewunken. Positiv äußern sich die Änderungen vor allem im Biogasbereich.
Biogas: Verlängerung der Fristen
Bereits im Juli 2019 wurde der Deckel der Flexibilitätsgrenze erreicht. Einen Anspruch auf die Prämie hat demnach nur noch, wer die Umstellung auf eine bedarfsgerechte Fahrweise bis November 2020 abschließt. Diese Frist wurde nun um 8 Monate, bis zum 31. Juli 2021, verlängert. So soll das Risiko entschärft werden, das Biogasanlagenbetreiber insolvent gehen, weil die Flexibilisierungsmaßnahmen nicht rechtzeitig umgesetzt werden können.
Auf Grund der Corona bedingten Lieferengpässe und Personalausfälle, wurde außerdem die Frist für den Bau bezuschlagter EEG-Anlagen ums sechs Monate verlängert. Die gleiche Fristverlängerung gilt auch bei der Übergangsregelung für die Netzanschlussbedingungen gemäß des Energiewirtschaftsgesetzes, sodass die Frist nun bis zum 31.12.2020 geht.
Entscheidung über Streitpunkte vertagt
Die zwei wichtigen Klärungspunkte über die Abschaffung des 52 Gigawatt Photovoltaik Deckels und den Ausbau der Windenergie an Land, werden unterdessen weiter verschoben. Die Entscheidungen darüber sollen im Herbst getroffen werden.
Aus der Energiebranche kam Zustimmung zu den verabschiedeten Änderungen. Um die Energiewende weiter voranzutreiben, werden weitere Reformen jedoch dringend gefordert.